LOKALE ANGELREGELUNGEN

LOKALE ANGELREGELUNGEN Preis

LOKALE ANGELREGELUNGEN

LOKALE ANGELREGELUNGEN

 

1) Angeln auf Hecht, Zander und Rapfen ist vom 01. Februar bis zum 30. April, auf Wels unter 100 cm vom 02. Mai bis zum 15. Juni lt. der Landesangelordnung VERBOTEN!

2) Vom 01. Febr. bis zum 30. April ist es VERBOTEN, auf dem Teich Spinn- und Brandungsangeln auszuführen!

3) Ein erwachsener Angler darf zwei Ausrüstungen und ein Köderfischnetz von 1 m2 benutzen.

4) Die Kopfrute ist auch ein Gerät. 

5) Alle Angler müssen über eine Waage verfügen.

6) Ein erwachsener Angler darf täglich zwei St. Karpfen über 35 cm, 2 St. Raubfische (Hecht, Zander, Rapfen über 40 cm oder Wels über 60 cm) und 5 kg sonstige Fischarten fangen, bis auf Zwergwels, von dem man die ganze gefangene Beute mitnehmen darf.

7) Karpfen über 5 kg und Hecht oder Rapfen über 5 kg sind nach der Gewichtsfeststellung vorsichtig in den Teich zurückzulegen.

8) Schleien und Goldkarauschen darf man NICHT behalten!

9) Die Behaltung von Karpfen unter der Mindestgröße und über 5 kg, sowie Hecht, Zander, Wels unter der Mindestgröße bzw. Schleien und Goldkarauschen, und die Behaltung von Wels, Rapfen über 5 kg, die Benutzung von mehr als zwei Ausrüstungen und die nicht gleich erfolgte Eintragung der behaltenen Fische ins Fangtagebuch führen ohne Disziplinarverfahren zur sofortigen Einstellung des Angelrechtes.

10) Wels, Rapfen unter der Mindestgröße bzw. über 5 kg sind vorsichtig in den Teich zu legen, vor dem Mund ist die Schnur zu schneiden, falls der Haken tief eingeschluckt wurde.

11) Für die Entfernung der Angelplätze sind 30 m zu sichern.

12) Auf Eis dürfen sich Angler mit Angelzweck nur zu Fuß aufhalten. Die Größe des gemachten Lochs darf nicht über 30x30 cm liegen.

13) Der „Einzug und die Eintragung“ der Ausrüstung, die Benutzung eines Fütterboots ist auf dem Teich VERBOTEN! Bis auf die Wels-Ausrüstung, bis zur einer max. Größe von 30 m!

14) In Hinsicht der weiteren Regelungen über die notwendigen Dokumente, die Zurücklegung der gefangnen Fische, Angelmethoden, ethisches Verhalten während Angeln - sind die Landesvorschriften einzuhalten. Sowohl der Verein und der Zustand in das Logbuch in der gleichen Zeit, müssen Sie eingeben

unter der Größenbeschränkung Fisch in Tagen statt, Stunden, Minuten, melden Sie SOFORT vor der Umstellung der Angelfertigkeit.

15) Gegenüber den Ordnungswidrigen ist jeder Angler verpflichtet, aufzutreten, die über Ausweis verfügenden Angelrevisoren sind jedoch auch berechtigt, zu vergehen. Die Angelrevisoren sind berechtigt, bei einem unter Punkt 9) geschilderten Vergehen sowohl die Regionalkarte als auch die Staatskarte einzuziehen.

16) Auf dem Teich dürfen die Angler nur Bootmotor mit Batterie verwenden, Boote mit Verbrennungsmotor dürfen nur die Revisoren des Vereins in Ausnahmefällen benutzen.

17) Die gefangenen Fische dürfen auf dem Teich und am Teichufer NICHT entschuppt werden.

18) Zelten, campen am Ufer und parken sind in einer Entfernung von 15 m von der Wasserfläche UNTERSAGT!

19) Feuerzündung ist nur an bestimmten und ausgebauten Stellen erlaubt!

20) Der Verkauf, Wirtschaftsaustausch der Angelbeute ist STRENG VERBOTEN!

21) Ausbau von Angelstegen sowie Regendächern ist VERBOTEN!

22) Auf dem Teich des Vereins dürfen die Angler auf ihre eigene Verantwortung angeln. Für die ev. Unfälle, Schadfälle wird vom Verein keine Haftung getragen.

23) Nachtangeln ist ein Fischerort, Steg beleuchtete werden!

 

Das Vereinmanagement wünscht Ihnen erfolgreiches, erlebnisreiches Angeln!





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